PAK-haltige-Dichtungsbahn
Raumluftmessungen
Asbesthaltige Dachschindeln
Mögliche Quellen von Schadstoffen
Feinstaubmessung in der Nähe von Laserdruckern
Raumluftmessung

Wohngifte

Wohngifte stammen aus Bauprodukten, Möbeln oder Gegenständen des täglichen Bedarfs.

Sie sind meist von größerer Bedeutung als Schadstoffe aus der Außenluft, die beim Lüften in die Wohnung gelangen können.

Das größte baubedingte Schadstoffpotential weisen Gebäude auf, die nach 1950 errichtet oder renoviert wurden. Die verbreitete Verwendung von Stoffen wie Holzschutzmitteln, PCB, Formaldehyd, Asbest oder künstlichen Mineralfasern führte bei den Bewohnern langfristig zu gesundheitlichen Beschwerden, die in einem deutlichen Zusammenhang zum Aufenthalt in bestimmten Gebäuden standen. Energetische Maßnahmen (dichtschließende Fenster, Wärmedämmung) bewirkten eine Reduzierung der Luftwechselrate und damit eine Erhöhung der Schadstoffkonzentration in den Innenräumen.

Nachdem man in den 80er Jahren auf die gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen einiger Stoffe aufmerksam geworden war, wurde deren Verwendung in Innenräumen eingeschränkt oder verboten. Gleichzeitig führte die Vielzahl von chemischen Einzelstoffen (derzeit über 100.000) zu denen jährlich etwa 5000 hinzukommen, zu einer Erschöpfung der Anpassungsfähigkeit und zur Entstehung von Gesundheitsstörungen wie SBS (Sick-Building-Syndrom) oder MCS (multiple chemische Sensitivität).

Einige Schadstoffe

Das Vorgehen bei Wohngiften

Die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen sind anspruchsvolle Aufgaben, deren sachkundige Ausführung umfangreiches Spezialwissen und große Praxiserfahrung erfordert.

Am Beginn der Untersuchungen steht je nach Anlass und Ziel der Begutachtung eine Bestandsaufnahme mit der Sammlung von Vorinformationen, z.B. Bauart und Baujahr des Hauses, vorgenommene Renovierungen und verwendete Materialien.

In Abhängigkeit der Aufgabenstellung werden dann Untersuchungen der Raumluft, des Hausstaubes oder von Materialien vorgenommen. Direktanzeigende Messgeräte geben oft erste Hinweise auf Belastungen und helfen, den Umfang der Laboranalytik zu reduzieren.

Zur Erzielung einer gleichbleibend hohen Untersuchungsqualität erfolgen die Messungen nach den geltenden Vorschriften VDI 4300, VDI 3492 und DIN EN ISO 16000.

Die Bewertung der Ergebnisse erfolgt unter Berücksichtigung offizieller Richtwerte des Umweltbundesamtes, der AGÖF (Arbeitsgemeinschaft ökologischer Forschungsinstitute) und baubiologischer Richtwerte (SBM 2015).

Im Hinblick auf die jeweilige Aufgabenstellung bzw. den Gesundheitszustand der Nutzer wird ein Sanierungskonzept unter Bevorzugung emissionsarmer Bauprodukte und anderer im Innenraum eingesetzter Produkte, evtl. ergänzt durch sachgerechte Lüftungstechniken, erarbeitet und in einem allgemeinverständlichen Bericht dargestellt.

Asbest

Asbest ist die Sammelbezeichnung für eine Gruppe natürlicher silikatischer Minerale mit feinfaseriger Struktur. Aufgrund seiner praktischen Eigenschaften (Unbrennbarkeit, chemische Beständigkeit, elektrische und thermische Isolierfähigkeit, hohe Elastizität und Zugfestigkeit) wurde Asbest bis zu seinem deutschlandweiten Verbot 1993 in mehr als 3000 Produkten im Baubereich verwendet. Man unterscheidet schwachgebundene Asbestprodukte, z.B.:

  • Spritzasbest
  • Stopfmassen
  • Mörtel
  • Putze
  • Pappen
  • Schnüre

von festgebundenen Asbestprodukten wie

  • Fassadenverkleidungen, Lüftungskanäle, Fensterbänke
  • Fußbodenplatten (Floor-Flex-Platten)
  • Kitte
  • Bremsbeläge.

Eingeatmete Asbestfasern können in die feinsten Lungenverästelungen (Alveole) gelangen und nach 10 – 40 Jahren zu Lungenkrebs oder Mesotheliomen (Wucherungen der Bindegewebszellen) führen.

Für Asbest gibt es keine Schwellendosis, unterhalb derer eine krebserzeugende Wirkung nicht zu erwarten ist. Entsprechend sind die vorhandenen Richtwerte für die in der Luft zulässigen Faserkonzentrationen nicht toxikologisch, sondern technisch begründet. Die Prüfung der Notwendigkeit von Sanierungen und die entsprechenden Anforderungen sind in der Asbest-Richtlinie und der TRGS 519 (Asbest-Abbruch-Sanierungs- und Instandhalungsarbeiten) geregelt.

Die Messung der Asbestfaserkonzentration in der Luft erfolgt nach VDI-Richtlinie 3492 durch eine 8 stündige Luftprobenahme auf einen goldbedampften Filter und nachfolgender Auswertung mittels Rasterelektronenmikroskop. In Materialproben, Tupferproben und Staubproben kann der Asbestgehalt nach Faserzählung ebenfalls im Rasterelektronenmikroskop bestimmt werden.

Flammschutzmittel

Flammschutzmittel sind chemische Verbindungen, die brennbaren Materialien zugesetzt werden, um sie gegen Entflammbarkeit zu schützen. Insbesondere Kunststoffe, Schaumstoffe, Faserdämmstoffe und Polstermöbel, sowie Gardinen, die in Wohnungen oder Büros eine Brandlast darstellen, sind mit entsprechenden Chemikalien ausgerüstet, um die Ausbreitung eines Feuers zu verzögern. Um ein entsprechendes Brandsicherheitsniveau zu erreichen, werden je nach Chemikalie und Material unterschiedliche Mengen als Additive zugesetzt. Typische Flammschutzmittelgehalte liegen zwischen 5 bis 20 %. Bei Flammschutzmitteln handelt es sich um eine Vielfalt an chemischen Stoffklassen.

Bestimmte Flammschutzmittel, v.a. chlorierte oder bromierte, gelten als neurotoxisch oder kanzerogen.

Die Messung erfolgt vorzugsweise durch eine Analyse des Hausstaubes nach DIN 4300.

Feinstaub

Als Feinstaub bezeichnet man die Fraktion des Schwebstaubes mit einer Partikelgröße < 10 µm (=PM10 – Fraktion). Die Einteilung orientiert sich am Abscheideverhalten der oberen Atemwege, wobei bei 10 µm die Hälfte der eingeatmeten Partikel aufgenommen wird. Partikel < 5 µm (PM2,5-Fraktion) sind lungengängig und werden vollständig aufgenommen. Offizielle Grenzwerte für die Außenluft orientieren sich an der Massenkonzentration dieser Fraktionen.

Als Bewertungsmaßstab für gesundheitliche Auswirkungen ist diese Vorgehensweise umstritten, da sich kleinere Fraktionen aufgrund ihrer relativ hohen reaktiven Oberfläche gesundheitlich stärker auswirken, aufgrund ihres geringeren Gewichts aber nicht ausreichend erfasst werden.

Die Fraktion < 0,1 µm bezeichnet man als Ultrafeinstaub.

Hauptverursacher in Städten sind KFZ-Verkehr, Hausfeuerungsanlagen, Luftverkehr und Industrie.

In Innenräumen sind Zigarettenrauch und Laserdrucker eine mögliche Feinstaubquelle.

Feinstaub kann zu Atemwegserkrankungen, Herzinfarkten und Thrombosen beitragen.

Neben einer Bestimmung der Massenkonzentration der PM10 und PM 2,5-Fraktion kann mit einem mobilen Messgerät die Menge der Partikel in den Fraktionen 10 µm, 5 µm, 2,5 µm, 1 µm, 0,5 µm und 0,3 µm bestimmt werden.

Formaldehyd

Formaldehyd ist eine ubiquitäre „Umweltchemikalie“, die schon lange als Desinfektions-, Sterilisations- und Konservierungsmittel (z.B. bis vor wenigen Jahren in Hautcreme) und auch in erheblichen Mengen für die Herstellung von Kunstharzen und Kunststoffen verwendet wird. In der Innenraumluft ist das Auftreten von Formaldehyd häufig auf die Verwendung bestimmter Holzwerkstoffe im Baubereich sowie für den Innenausbau bzw. die Innenausstattung zurückzuführen.

Durch die Verwendung in Baumaterialien gilt Formaldehyd als einer der häufigsten organischen Luftfremdstoffe. Eine weitere wichtige Formaldehyd-Quelle ist der Tabakrauch. Ferner sind erhöhte Konzentrationen durch die Verwendung von Desinfektionsmitteln und bestimmten Anstrichmitteln möglich.

Spanplatten bestehen zu etwa 90 Prozent aus zerkleinertem Holz und zu 10 Prozent aus einem Klebstoff. 1980 wurde vom Ausschuss für Einheitliche Technische Baubestimmungen (ETB) eine Richtlinie über die Verwendung von Spanplatten und ihre Klassifizierung herausgegeben [ETB, 1980]. Danach waren Spanplatten für den Baubereich in die Emissionsklassen E1 bis E3 unterteilt, die unter bestimmten Prüfbedingungen in einer Kammer zu einer Formaldehydausgleichskonzentration von nicht mehr als 0,1, 1,0 bzw. 2,3 ppm führen durften.

Die Einhaltung der E 1 - Norm durch Spanplatten und Möbel aus Spanplatten liefert nicht die Sicherheit, daß in der Raumluft die Konzentration von 0,1 ppm nicht überschritten wird - entscheidend sind die Raumbeladung (Verhältnis von Fläche zu Volumen) mit emittierenden Spanplatten und der Luftwechsel und andere Quellen.

Die Höhe der Formaldehydkonzentration hängt bei sonst konstanten Bedingungen auch in erheblichem Maße von der Raumtemperatur sowie der relativen Luftfeuchtigkeit ab.

Die Freisetzung von Formaldehyd aus den oben genannten Materialien kann zu Augenreizungen, Reizungen der Atemwege, Kopfschmerzen, Minderung der Konzentrationsfähigkeit, Gedächtnisstörungen, Übelkeit, Erkältungen, Schlafstörungen, Allergien, Mattigkeitsgefühl, Depressionen führen. Allergiker reagieren empfindlicher auf Formaldehyd als andere Menschen. Formaldehyd wird als Arbeitsstoff mit krebserzeugender Wirkung klassifiziert - bei Unterschreitung des MAK-Wertes (0,5 ppm) wird aber kein erhöhtes Krebsrisiko erwartet. Die Formaldehydexposition kann zu allergischen Reaktionen an der Haut und den hautnahen Schleimhäuten führen.

Der Orientierungswert des BGA liegt bei 0,1 ppm. Die WHO gibt einen Richtwert von 0,083 ppm an, weiterhin soll die Unterschreitung von 0,05 ppm „nicht zur Besorgnis Anlass geben“. Nach AGÖF sollten Formaldehydgehalte von 0,01 ppm in der Innenraumluft nicht überschritten werden.

Der Nachweis erfolgt nach DIN-ISO 16000-3 durch Probenahme der Raumluft auf DNPH-Röhrchen.

Mit direktanzeigenden Messegeräten kann eine erste Einschätzung über die Belastung der Raumluft vorgenommen werden.

Holzschutzmittel

Holzschutzmittel sind Wirkstoffe die dazu bestimmt sind, einen Befall von Holz oder Holzwerkstoffen durch holzzerstörende oder holzverfärbende Organismen zu verhindern oder einen solchen Befall zu bekämpfen.

Durch den Umgang mit chemischen Holzschutzmitteln können u.a. folgende Gesundheitsgefahren verursacht werden:
Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit, Schädigung der Leibesfrucht, Verursachung von Verätzungen oder von Krebs, Reizung der Atemwegsorgane.

Als Folgewirkung von jahrelangem Kontakt zu PCP in Innenräumen entwickelte sich das sog. Holzschutzmittelsyndrom. Symptome sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Depression, Vergesslichkeit, Empfindungsstörungen an Händen, Füßen, Armen und Beinen, unklare Schmerzen, Reizerscheinungen an Augen, Atemwegen und Haut. Die Symptome klingen im Freien ab und treten in geschlossenen Räumen erneut auf.

Pentachlorphenol kurz PCP, ist ein chlorierter, aromatischer Kohlenwasserstoff. PCP kam wegen seiner fungiziden Wirkung vor allem in Holzschutzmitteln in Kombination mit dem Insektizid Lindan (Mischungsverhältnis ca. 10:1) zum Einsatz.

Weiterhin wurde PCP zur Konservierung von Lederwaren, in der Textilindustrie, Fugen- und Spachtelmassen, Kitten, Lacken, Farben und Klebstoffen sowie als Desinfektionsmittel eingesetzt.

In Fertighäusern der 70er Jahre wurden bevorzugt die Holzständer der Außenwände behandelt.

1986 wurde durch die Gefahrstoffverordnung die Anwendung PCP-haltiger Holz-schutzmittel in Innenräumen verboten. Seit 1989 gilt das Verbot des Inverkehrbringens und der Verwendung von PCP und von PCP-haltigen Produkten (>0,01 % PCP) und von Holzteilen mit mehr als 5 mg PCP/kg in der Holzoberfläche (Chemikalien-Verbotsverordnung).

Lindan ist ein halogenierter Kohlenwasserstoff. Als farbloses, fast geruchsloses Pulver ist es ein weit verbreitetes Kontaktinsektizid.

In Verbindung mit Pentachlorphenol (PCP) oder Dichlordiphenyltrichlorethan (DDT) fand Lindan Anwendung als Holzschutzmittel. Vor allem Fertighäusern aus den 60- bis 80-iger Jahren kann es dadurch zu Raumluftbelastungen kommen. Seit den 80er Jahren ist der Gebrauch von Lindan stark eingeschränkt.

Dieldrin ist ein nichtselektives Insektizid, das gegen Bodeninsekten und verschiedene krankheitsübertragende Insekten eingesetzt wurde. Die Anwendung in Deutschland ist seit 2001 verboten.

Endrin ist ein Insektizid, das vor allem im Baumwoll- und Getreideanbau verwendet wurde. Es wurde auch zur Bekämpfung von Mäusen eingesetzt. Die Anwendung in Deutschland ist seit 2001 verboten.

DDT (p,p-Dichlordiphenyltrichlorethan) wurde seit Ende der 40er Jahre als Insektizid eingesetzt. neben dem Holzschutz wurde DDT auch zum Mottenschutz in Teppichen eingesetzt. Aufgrund seiner hohen Persistenz sind DDT und seine Abbauprodukte DDE und DDD mittlerweile ubiquitär verbreitet. In der BRD ist die Produktion und Anwendung seit 1972 verboten.

Methoxychlor ist ein seit 1989 verbotenes Insektizid, ähnelt in seiner Struktur und seinen Anwendungsbereichen dem DDT, führt aber nicht zur Akkumulation im menschlichen Körper.

Dichlofluanid ist als Wirkstoff in Fungiziden für den Obst- und Pflanzenanbau und in Holzschutzmitteln enthalten.

Der Nachweis von Holzschutzmitteln/Bioziden kann nach VDI 4300 im Hausstaub oder durch Probenahme auf PU-Schaum in der Luft erfolgen.

PAK

PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) ist die Sammelbezeichnung für eine chemische Stoffklasse von mehreren hundert Einzelverbindungen von Kohlenwasserstoffen mit mehreren miteinander verbundenen Benzolringen. Da nicht immer alle PAKs analysiert werden können, gelten die16 am häufigsten in Umweltproben gefundenen Verbindungen Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Benzo-a-anthracen, Benzo-a-pyren, Benzo-b-fluoranthen, Benzo-g,h,i-perylen, Benzo-k-fluoranthen, Chrysen, Dibenzo-a,h-anthracen, Fluoranthen, Fluoren, Indeno-1,2,3cd-pyren, Naphthalin, Phenanthren und Pyren (EPA-PAKs) als repräsentativ. Benzo-a-pyren ist der bekannteste Vertreter und wird als Leitsubstanz bei der analytischen Erfassung und der toxikologischen Beurteilung von PAK-Belastungen herangezogen.

Zahlreiche PAKs sind nachweislich als

  • krebserzeugend für den Menschen
  • erbgutverändemd
  • beeinträchtigend für die Fortpflanzungsfähigkeit für den Menschen sowie
  • fruchtschädigend eingestuft.

PAKs sind hautresorptiv. Das bedeutet, daß eine Aufnahme in den Organismus nicht nur durch Einatmen, sondern auch durch Hautkontakt erfolgen kann. Bei entsprechend intensivem Hautkontakt kann die über die Haut in den Körper gelangte Menge größer als die eingeatmete Menge sein.

PAK sind in großen Mengen in Kohle und Teer enthalten, entstehen in geringen Mengen auch beim Erhitzen oder Verbrennen von organischem Material unter Sauerstoffmangel. So sind PAK auch in Dieselabgasen und im Zigarettenrauch enthalten.

Insbesondere zum Verkleben von Parkettböden wurden bis in die 50er Jahre üblicherweise Teerklebstoffe verwendet, weiterhin finden sich PAK in Dachabdeckungen, Abdichtungs-, und Isolierstoffen.

PCB können nach VDI 4300 im Hausstaub oder durch Probenahme auf PU-Schaum in der Luft nachgewiesen werden.

PCB

PCB (Polychlorierte Biphenyle) dienten hauptsächlich als Weichmacher in Lacken und Kunststoffen oder Fugendichtungsmassen, als Kühlmittel aber auch z. B. als Hydraulikflüssigkeit. 

PCBs sind fettlöslich, praktisch nicht abbaubar und werden über den Magen-Darm-Trakt, über die Haut oder auch durch Einatmen von Dämpfen aufgenommen. Sie gelten als eine der giftigsten Umweltschadstoffe überhaupt.

Seit 1989 gilt in Deutschland ein generelles Verbot.

In Innenräumen älterer Gebäude finden sich PCB in Farben und Lacken, Akustikdeckenplattenfarben (weisse Farbe) und in Klebstoffen für Fußböden.

Zur Sanierung PCB-belasteter Baustoffe und Bauteile in Gebäuden gilt die PCB-Richtlinie von 1994.

PCB können nach VDI 4300 im Hausstaub oder durch Probenahme auf PU-Schaum in der Luft nachgewiesen werden.

Phthalate

Die fünf am häufigsten eingesetzten Phthalate sind DIDP (Di-isodecyl-phthalat), DINP (Di-isononylphthalat), DEHP (Di(2-ethylhexyl)phthalat), DBP (Dibutylphthalat) und BBP (Benzylbutylphthalat).

Sie finden vor allem als Weichmacher für PVC Verwendung.

Phthalate sind in Weich-PVC chemisch nicht fest gebunden. Sie dünsten aus, können auswaschen oder verteilen sich durch Abrieb von Kunststoffpartikeln.

Vom Menschen können sie über die Luft, die Haut und die Nahrung aufgenommen werden.

Durch ihre Verbreitung in der Nahrung, dem Trinkwasser, der Luft und Gegenständen des alltäglichen Gebrauchs, ist die Allgemeinbevölkerung Phthalaten ständig ausgesetzt.

Bereits 1999 wurden die meisten Phthalate in bestimmten Spielzeugen und Babyartikeln verboten. 2004 wurde das Verbot auf alle Spielzeug- und Babyartikel ausgeweitet. Ebenfalls 2004 folgten das Verbot in kosmetischen Mitteln sowie die eingeschränkte Verwendung in anderen Konsumentenprodukten wie Farben und Klebstoffen. In PVC-Produkten wie Bodenbelägen, Rohren und Kabeln, Teppichböden, Wandbelägen, Schuhsohlen, Vinyl-Handschuhen und KFZ-Bauteilen werden Phthalate weiterhin eingesetzt.

Für Phthalate werden v.a. endokrine (hormonähnliche) und reproduktions- bzw. entwicklungstoxische Wirkungen diskutiert.

Der Nachweis erfolgt vorzugsweise durch eine Analyse des Hausstaubs.

Schwermetalle

Als Schwermetalle gelten Metalle mit einer Dichte > 5 g/cm³. Sie kommen überall in der Natur vor. Erhöhte Konzentrationen in Innenräumen können z.B. durch Eintrag aus dem Straßenverkehr (z.B. Zink aus Reifenabrieb), Farbpigmente in Anstrichen (Blei, Zinn, Kupfer, Chrom, Cadmium), Flammschutzmittel in Textilien (Antimon), PVC-Böden (Cadmium, Arsen, Zinn, Blei) oder Leder (Quecksilber, Chrom, Cadmium). Toner von Laserdruckern können Eisen, Chrom, Vanadium, Titan, Zinn, Antimon, Aluminium, Cadmium, Blei oder Nickel enthalten.

Schwermetalle wirken im Körper hauptsächlich giftig, weil sie nicht abgebaut werden können. Eine gesundheitliche Gefährdung kann daher hauptsächlich durch eine chronische Belastung entstehen.

Die Messung von Schwermetallen in Innenräumen erfolgt durch eine Untersuchung des Hausstaubes und nachfolgender Analytik mittels AAS (Atomabsorptionsspektrometrie) im Labor.

VOC‘s

Auf leichtflüchtige organische Verbindungen (VOC = volatile organic compounds, dazu zählen u.a. aromatische und aliphatische Kohlenwasserstoffe, Terpene, Alkohole, Ketone, LHKW und Ester) wird in der Regel dann untersucht, wenn bei Raumnutzern unangenehme Gerüche, Kopfschmerzen, Konzentrationsstörungen, Reizungen der Augen und Schleimhäute und ähnliches auftreten und ein zeitlicher Zusammenhang zum Aufenthalt in bestimmten Räumen besteht.

Bei der Raumluftmessung nach DIN 16000 wird durch Probenahmepumpen eine definierte Luftmenge auf ein Adsorptionsmedium (z.B. Aktivkohle oder Thermodesorptionsröhrchen) gesaugt und im Labor durch Gaschromatographie und Massenspektrometrie ausgewertet.

Die Bewertung erfolgt anhand toxikologisch abgeleiteter Richtwerte, z.B. Richtwerte der Innenraumluftkommission des Umweltbundesamtes (UBA) oder statistisch abgeleiteter Werte der AGÖF (Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Forschungsinstitute). Zusätzlich zur Einzelbetrachtung wird jeweils ein Summenwert, d.h. die VOC-Gesamtkonzentration (TVOC) für die Bewertung herangezogen.